Allgemeine Geschäftsbedingungen Public Charging

Stand: 01. Oktober 2026

1.                 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der von der JOYA Mobility AG ("JOYA") angebotenen öffentlichen Ladeleistungen für Elektrofahrzeuge sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen ("Public-Charging-Dienstleistungen") an Kund*innen der Public-Charging-Dienstleistungen ("Kund*in").

Zu den Public-Charging-Dienstleistungen gehören insbesondere die Nutzung öffentlicher Ladestationen, Ladeleistungen, Roaming-Leistungen, Kundenkonten, Authentifizierungsmittel, Tarife und Lade-Abonnements, App und Kundenportal sowie jegliche weitere von JOYA angebotene Public-Charging-Dienstleistungen.

Für die Nutzung der JOYA App und des Kundenportals gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Es gelten die jeweils gültigen AGB Public Charging in ihrer gemäss Ziffer 18 (Änderungen von Leistungen und AGB) anwendbaren Fassung. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*in sind ausgeschlossen.

2.                 Vertragsabschluss

Mit der Registrierung eines Kundenkontos, der Aktivierung eines Tarifmodells, der Nutzung eines Authentifizierungsmittels, dem Start eines Ladevorgangs oder der sonstigen Inanspruchnahme einer von JOYA angebotenen Public-Charging-Dienstleistung akzeptiert die Kund*in diese AGB.

Bei Ad-Hoc-Ladevorgängen kommt der Vertrag mit Start des jeweiligen Ladevorgangs zustande. Bei registrierten Kund*innen kommt der Vertrag spätestens mit erfolgreicher Registrierung eines Kundenkontos zustande. Mit der Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifmodells kommt zusätzlich ein entsprechendes Vertragsverhältnis für das gewählte Tarifmodell zustande.

3.                 Kundenkonto

Als Kundenkonto gilt das Konto, über das das Vertragsverhältnis mit JOYA geführt wird (insbesondere Tarife und Abrechnung). Bei Privatkund*innen (B2C) wird das Kundenkonto über das persönliche Nutzerkonto in der JOYA App geführt; bei Geschäftskund*innen (B2B) über das Kundenportal. Die Begriffe sowie die Nutzung von JOYA App und Kundenportal sind in den Nutzungsbedingungen näher geregelt.

Bestimmte Leistungen setzen ein persönliches Kundenkonto voraus.

Die Kund*in verpflichtet sich bei der Registrierung für ein Kundenkonto: i) vollständige und korrekte Angaben zu machen; ii) ihre Angaben aktuell zu halten; und iii) ihre Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

JOYA ist berechtigt, die Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Das Kundenkonto ist persönlich, für die Nutzung der Kund*in und die Mitglieder ihres Haushalts bestimmt, und darf nicht an Dritte übergeben oder übertragen werden. JOYA kann die Anzahl gleichzeitig laufender Ladevorgänge je Kundenkonto begrenzen sowie die Einhaltung dieser Nutzungsgrenzen überprüfen. Pro Person ist grundsätzlich nur ein Kundenkonto zulässig. Bei Mehrfachregistrierungen ist JOYA berechtigt, Konten zusammenzuführen, Konten zu sperren und/oder mehrfach bezogene Vorteile nachzubelasten. Bei Geschäftskund*innen (B2B) können Mehrfachzuordnungen von Nutzerkonten auf ein Kundenkonto je nach vertraglicher Ausgestaltung möglich sein.

Die Kund*in erfasst Änderungen der bei der Registrierung gemachten Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsmittel) innert zehn Arbeitstagen im Kundenkonto. Mitteilungen von JOYA an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als rechtsgültig zugestellt.

Die Kund*in ist im gesetzlich zulässigen Umfang verantwortlich und haftet für sämtliche über ihr Kundenkonto ausgelösten Vorgänge und Bezüge, unabhängig davon, wer das Konto bedient hat. Bei Geschäftskund*innen (B2B) ist das Unternehmen Vertragspartnerin und haftet für sämtliche über sein Kundenkonto abgerechneten Ladevorgänge.

4.                 Authentifizierungsmittel

JOYA kann unterschiedliche Authentifizierungsmittel zu anwendbaren Preisen anbieten, insbesondere: i) JOYA App; ii) RFID-Ladekarten; iii) Ladechip; iv) AutoCharge; v) Plug & Charge; vi) weitere technische Authentifizierungsverfahren.

Damit kann sich die Kund*in für die Public-Charging-Dienstleistungen an den Ladestationen identifizieren sowie Ladevorgänge freischalten und bezahlen.

JOYA kann Authentifizierungsmittel jederzeit ergänzen, ändern oder einstellen oder die Anzahl verfügbarer Authentifizierungsmittel je Kundenkonto beschränken. 

Alle über einem Kundenkonto zugeordneten Authentifizierungsmittel oder hinterlegten Fahrzeuge ausgelösten Ladevorgänge gelten als durch die Kund*in autorisiert.

Die Kund*in hat Verlust, Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungsmittels unverzüglich an JOYA zu melden und die Authentifizierungsmittel in der App oder im Kundenportal zu sperren resp. zu löschen. JOYA lehnt bis zur Löschung oder Sperrung des Authentifizierungsmittels durch die Kund*in jede Haftung für den missbräuchlichen Gebrauch eines verloren gegangenen oder gestohlenen Authentifizierungsmittels ab.

JOYA ersetzt defekte Authentifizierungsmittel kostenlos, sofern der Defekt nicht der Kund*in anzulasten ist. Der Ersatz von verlorenen, gestohlenen oder von der Kund*in beschädigten Authentifizierungsmitteln erfolgt zu Lasten der Kund*in.

5.                 Ladeleistungen und Roaming

JOYA bietet ihren Kund*innen den Zugang zu Ladestationen an öffentlich zugänglichen Orten, an welchen diese ihre Elektrofahrzeuge mit Strom laden können. Zu diesem Zweck stellt JOYA in der App ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Kund*in in Echtzeit die Standorte und die Verfügbarkeit der Ladestationen im JOYA-Netz sowie in Netzwerken von Roaming-Partnern von JOYA einsehen kann.

Das JOYA-Netz dient ausschliesslich der Stromversorgung von Elektrofahrzeugen. Die Kund*in ist in keinem Fall berechtigt, die im Rahmen der Ladeinfrastruktur des JOYA-Netzes bereitgestellte Energie weiterzuverkaufen. 

Für den Start des Ladevorgangs befolgt die Kund*in die am jeweiligen Ladepunkt bereitgestellten Informationen. Der Ladevorgang kann mittels eines RFID-Badges oder einer Kreditkarte (physisch oder online) gestartet werden. Vor dem Start des Ladevorgangs werden die anwendbaren Preise und die verfügbaren Zahlungsmittel angezeigt. Der Funktions- und Leistungsumfang von nicht registrierten Kund*innen kann gegenüber jenem von registrierten Kund*innen eingeschränkt sein.

Die Ladegeschwindigkeit an JOYA-Ladestationen kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, einschliesslich Wetterbedingungen, dem Zustand und der Temperatur der Fahrzeugbatterie sowie der vom örtlichen Netzbetreiber bereitgestellten Leistung. An jeder Ladestation ist die maximal mögliche Ladeleistung angegeben. Dieser Wert stellt den Spitzenwert dar und widerspiegelt nicht die durchschnittliche Ladegeschwindigkeit während des gesamten Ladevorgangs.  

JOYA ermöglicht Kund*innen den Zugang zu Ladestationen innerhalb des JOYA-Netzes sowie zu Ladestationen von Roaming-Partnern. JOYA ist jederzeit berechtigt, Roaming-Partner (sowohl Roaming In als auch Roaming Out) neu aufzunehmen oder bestehende auszuschliessen. Nutzt die Kund*in ein JOYA-Authentifizierungsmittel an einer Ladestation eines Roaming-Partners, bleibt JOYA ihre Vertragspartnerin für den Ladevorgang und dessen Abrechnung. Nutzt eine Kund*in eines anderen Mobilitätsanbieters eine JOYA-Ladestation mit dessen Authentifizierungsmittel, richtet sich das Vertrags- und Abrechnungsverhältnis nach den Bedingungen des betreffenden Mobilitätsanbieters. Verfügbarkeit, Betriebszustand, Ladeleistung, Ladegeschwindigkeit, Zugangsmöglichkeiten sowie weitere technische Eigenschaften der jeweiligen Ladeinfrastruktur liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Betreibers.

JOYA bemüht sich bei Ladestationen im Roamingnetz um aktuelle Informationen zu Verfügbarkeit, Preisen und Standorten, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr und lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.

6.                 Verfügbarkeit und Einschränkungen/Unterbrechungen

JOYA bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit ihrer Public-Charging-Dienstleistungen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Ladestationen, des Ladenetzwerkes, der App und der weiteren Public-Charging-Dienstleistungen wird nicht gewährleistet. Insbesondere können Einschränkungen entstehen durch:

·       Betriebsbedingte Unterbrechungen wie Systemstörungen, Fehlerbehebungen sowie Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten; 

·       Telekommunikationsausfälle und Unterbrechungen der Telekommunikationsleitungen oder Internetverbindung zwischen der Ladestation und den Servern von JOYA oder denjenigen ihrer Service-Provider;

·       Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz sowie Stromausfall;

·       Ausfälle bei Drittanbietern oder Roaming-Partnern;

·       Cyberangriffe;

·       höhere Gewalt, ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen;

·       gerichtliche oder behördliche Anordnungen;

·       in allen anderen Fällen, die dies unbedingt erforderlich machen.

JOYA übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Ladeleistung, Ladegeschwindigkeit oder Verfügbarkeit einzelner Ladestandorte. JOYA kann jederzeit die Ladeleistung an einem Standort ändern. 

Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen der Public-Charging-Dienstleistungen berechtigen grundsätzlich weder zur Minderung periodischer Gebühren noch zur Rückforderung bereits bezahlter Entgelte.

7.                 Tarifmodelle, Abonnemente, wiederkehrende Entgelte

JOYA kann unterschiedliche, kostenlose und kostenpflichtige Tarifmodelle, Mitgliedschaften, Abonnemente oder sonstige wiederkehrende Preis- und Leistungsmodelle anbieten.

Die jeweils verfügbaren Tarifmodelle sowie deren Leistungsumfang, Preise, Rabatte, Gebühren, Voraussetzungen und sonstigen Konditionen ergeben sich aus den zum jeweiligen Zeitpunkt veröffentlichten Angebots- und Produktinformationen in der App, im Kundenkonto oder auf der Website.

JOYA ist berechtigt, bestehende Tarifmodelle anzupassen, neue Tarifmodelle einzuführen, bestehende Tarifmodelle zusammenzuführen oder einzustellen und Tarifpreise, Rabatte, Tarifbestandteile, Abogebühren und damit zusammenhängende Leistungsbestandteile jederzeit anzupassen.

Wesentliche Preisänderungen werden der Kund*in per E-Mail, über eine Nachricht im Kundenportal oder in der JOYA App oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Kund*in hat das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hin vorzeitig zu kündigen resp. in ein kostenloses Tarifmodell zu wechseln. Unterlässt sie dies, akzeptiert sie die Preisänderungen.

Die Kund*in kann jederzeit einen Tarifmodellwechsel beantragen. Zeitpunkt und Wirkungsdatum des Tarifmodellwechsels richten sich nach den jeweils für den betreffenden Tarif geltenden Bedingungen und den in der JOYA App oder im Kundenkonto angezeigten Informationen. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, gilt folgendes: Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird grundsätzlich sofort wirksam. Der Wechsel in einen tieferen Tarif wird auf das nächste Rechnungsdatum wirksam. Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung der Tarifmodelle richten sich nach Ziffer 16 (Vertragsdauer und Beendigung).

8.                 Preise für Ladevorgänge

Massgeblich sind die zum Zeitpunkt des jeweiligen Ladevorgangs in der JOYA App, im Ad-Hoc-Bezahlprozess oder an der Ladestation angezeigten Preise. Die Preise können von Station zu Station variieren. Der Nutzungspreis beinhaltet sowohl die Energie als auch die Nutzung der Ladeinfrastruktur. Vor dem Start eines Ladevorgangs werden der Kund*in die anwendbaren Preise – insbesondere der Preis pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer sowie allfällige Start-, Verweil- oder Reservationsgebühren – sowie die verfügbaren Zahlungsmittel angezeigt. 

Die Preise für die Nutzung des JOYA-Netzes werden von JOYA festgelegt. Diese Preise können aus einem festen Grundpreis für den Zugang zum Netz und/oder einem variablen Preis bestehen, der von der Nutzung des JOYA-Netzes sowie der Roaming-Partnernetzwerke abhängt. Preise können je nach Ladestation, Betreiber, Standort, Zeitpunkt des Ladevorgangs sowie weiteren tarifrelevanten Faktoren variieren. Preise an Roaming-Standorten können von Preisen im JOYA-Netz abweichen. Bei der Nutzung einer Ladekarte eines Roaming-Partners (Ladekartenbetreiber) gelten die Preise des jeweiligen Roaming-Partners. JOYA hat keinen Einfluss auf die Endkundenpreise der Roaming-Partner. Bei der Nutzung von Ladestationen im Netzwerk eines Roaming-Partners können zusätzliche Roaming-Gebühren anfallen.

9.                 Zahlung und Abrechnung

Die Nutzung der Public-Charging-Dienstleistungen setzt grundsätzlich ein gültiges Zahlungsmittel voraus. Die Kund*in kann die JOYA-Ladestation entweder durch die Nutzung einer Ladekarte, die JOYA App oder eine App eines Roaming-Partners verwenden oder durch die direkte Bezahlung mittels Kreditkarte (Ad Hoc). 

Die Abrechnung erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des Starts des Ladevorgangs gültigen Preis und ist direkt nach Abschluss des Ladevorgangs fällig. Der Preis wird direkt dem Zahlungsmittel belastet oder falls eine abweichende Vereinbarung besteht in Rechnung gestellt. Ein Ladevorgang gilt als abgeschlossen, wenn die Kund*in ihn freiwillig unterbricht, ein Fehler auftritt oder der Betrag der vorherigen Zahlungsgenehmigung überschritten wird.

JOYA kann vor Beginn eines Ladevorgangs einen Betrag auf dem Zahlungsmittel reservieren (Vorautorisierung). Die Vorautorisierung stellt keine definitive Belastung dar. Der anfänglich abgebuchte Betrag ist lediglich ein reservierter Betrag, um sicherzustellen, dass die für den Ladevorgang benötigten Mittel verfügbar sind. Nach Abschluss des Ladevorgangs wird der tatsächlich verbrauchte Betrag verrechnet, und die Reservierung wird aufgehoben. Abhängig vom Kartenanbieter kann die Reservation bis zu mehreren Tagen nach Beendigung des Ladevorgangs andauern.

Vorhandene Guthaben werden vor einer Belastung des Zahlungsmittels angerechnet.

Roaming-Ladevorgänge können zeitverzögert übermittelt werden. Die Belastung oder Rechnungsstellung kann daher entsprechend später erfolgen.

Kann ein Betrag nicht erfolgreich belastet werden, bleibt die Forderung bestehen. JOYA ist berechtigt, offene Beträge erneut einzuziehen oder in Rechnung zu stellen und hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Bei offenen Forderungen kann JOYA insbesondere: i) Ladeleistungen sperren; ii) Kundenkonten sperren; iii) Authentifizierungsmittel sperren; iv) alle notwendigen oder zweckmässigen Mehrkosten für Mahnungen oder Inkassoversuche in Rechnung stellen; v) Tarifvorteile aussetzen.

Nach Ablauf einer Zahlungsfrist fällt die Kund*in ohne Weiteres in Verzug. Die Kund*in schuldet einen Verzugszins von 5% p.a.

10.             Gutscheine und Guthaben

Für Gutscheine, Promotionen und Guthaben können separate Bedingungen gelten. Diese gehen diesen AGB vor.

Sofern keine anderslautenden Bedingungen bestehen: i) erfolgt keine Barauszahlung; ii) erfolgt keine Verzinsung; iii) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; iv) sind Gutscheine und Guthaben nicht übertragbar; v) ist ein Weiterverkauf ausgeschlossen; vi) sind sie nur einmal pro Kundenkonto einlösbar.

Die Einlösung eines Gutscheins oder eines Guthabens setzt ein hinterlegtes Zahlungsmittel voraus. Ein Guthaben kann nur innerhalb des dafür vorgesehenen Angebots verwendet werden.

11.             Pflichten der Kund*in und Missbrauchsbekämpfung

Die Kund*in hat bei der Nutzung der Public-Charging-Dienstleistungen folgende Pflichten zu erfüllen: 

·       Zugelassene Fahrzeuge und Komponenten: Angeschlossen werden dürfen ausschliesslich für den Strassenverkehr zugelassene aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Fahrzeug und Komponenten (Ladekabel, Stecker etc.) müssen allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sein.

·       Korrekter Anschluss und Umgang mit dem Kabel: Die Kund*in verbindet ihr Fahrzeug über den passenden, den technischen Spezifikationen entsprechenden Anschluss und beachtet die Herstellervorgaben zu Dauer und maximaler Ladeleistung. Nach dem Ladevorgang ist das Kabel korrekt zurückzulegen und im vorgesehenen Fach zu verstauen.

·       Keine Manipulation: Die Kund*in darf die Ladestation und weitere Installationen weder manipulieren noch verändern.

·       Sicherheit und Warnhinweise: Die Kund*in trifft alle erforderlichen Massnahmen für ihre eigene Sicherheit, diejenige Dritter und den Schutz ihres Fahrzeugs. Sämtliche an der Ladestation, in der App oder im Kundenportal angezeigten Warnhinweise und Alarme sind zu befolgen. Bei Warnmeldungen oder Störungen trennt die Kund*in – sofern ungefährlich – sofort die Verbindung zwischen Fahrzeug und Ladestation und kontaktiert den Support (Hotline bzw. Supportdienst an der Station).

·       Parken und Ladeplätze: Es darf nur auf markierten, verfügbaren Ladeplätzen parkiert werden und diese dürfen ausschliesslich zum Laden genutzt werden; ohne laufenden Ladevorgang ist das Abstellen untersagt. Die am Ladeort geltenden Parkregeln sind zu beachten und allfällige Parkgebühren zu entrichten.

·       Verlust, Diebstahl oder Missbrauch: Verlust, Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungsmittels (z. B. JOYA-RFID-Badge) ist unverzüglich JOYA zu melden und der Zugang resp. das Authentifizierungsmittel in der JOYA App zu sperren. Ladevorgänge vor der Sperrung gehen zu Lasten der Kund*in; ein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung besteht nicht. Die Kosten für Ersatz und Wiederherstellung des Kundenkontos trägt die Kund*in. 

Die Kund*in darf die angebotenen Leistungen ausschliesslich bestimmungsgemäss und nicht widerrechtlich oder sonst missbräuchlich nutzen. Insbesondere sind untersagt: i) die Weitergabe von Authentifizierungsmitteln zum Missbrauch (insb. das Teilen von Accounts ausserhalb des eigenen Haushalts); ii) die Umgehung von Tarifstrukturen; iii) betrügerische Handlungen; iv) Manipulationen technischer Systeme; v) die Nutzung unter falscher Identität; vi) der Weiterverkauf der bezogenen Elektrizität; vii) sonstige rechtswidrige Nutzungen.

Die Kund*in haftet gegenüber JOYA und dem Ladestationseigentümer für Schäden, die sie in Verletzung dieser Pflichten an der Ladestation oder ihrer Umgebung verursacht.

Bei Nichteinhalten dieser Pflichten oder bei Missbrauchs- oder Betrugsverdacht ist JOYA jederzeit berechtigt, ohne vorgängige Ankündigung: i) Kundenkonten zu sperren; ii) Authentifizierungsmittel zu sperren; iii) laufende Ladevorgänge zu beenden; iv) Tarifvorteile zu entziehen; v) unberechtigt bezogene Vorteile nachzubelasten; vi) Verträge ausserordentlich zu kündigen.

12.             Sperrung des Kundenkontos, von Authentifizierungsmitteln, von Ladebezügen und Public-Charging-Dienstleistungen

JOYA kann jederzeit das Kundenkonto, die Authentifizierungsmittel und/oder generell die Möglichkeit der Ladebezüge ohne Vorankündigung sperren und die Kund*in vom Bezug der von ihr erbrachten Public-Charging-Dienstleistungen ausschliessen, wenn die Kund*in (i) die Bestimmungen dieser AGB (insbesondere die Sicherheitsvorschriften) oder anderer vertraglicher Vereinbarungen schwer verletzt, (ii) sich in einer anderen Weise treu- oder gesetzeswidrig verhält, (iii) die Sperrung im mutmasslichen Interesse der Kund*in ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte, (iv) wenn kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist und/oder (v) in Zahlungsverzug ist. 

Die Kund*in hat bei einer Sperrung keinen Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Vergütung oder anderer Zahlungen. JOYA kann angemessene Aufwendungen für die Bearbeitung einer von der Kund*in verschuldeten Sperrung in Rechnung stellen. Die vereinbarten Vergütungen oder offene Forderungen sind von der Kund*in weiterhin geschuldet. 

13.             Fair Use

Die Tarife und Angebote von JOYA richten sich an die jeweils vorgesehene Nutzergruppe.

JOYA ist berechtigt, Tarife und Preise anzupassen oder andere angemessene Massnahmen zu ergreifen, wenn: i) die Nutzung erheblich vom typischen Nutzerverhalten des jeweiligen Angebots abweicht; ii) das Angebot missbräuchlich oder zweckwidrig genutzt wird; iii) die Nutzung den wirtschaftlichen Grundlagen des jeweiligen Angebots offensichtlich widerspricht oder die Tarifstruktur umgangen wird; iv) in allen übrigen vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Vor der Ergreifung von Massnahmen wird JOYA die Kund*in grundsätzlich kontaktieren, sofern dies nach den Umständen angemessen erscheint.

14.             Haftung

JOYA haftet für sich und ihre Hilfspersonen ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, zwingende Haftung für Personenschäden und Produktehaftpflicht bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. 

Insbesondere haftet JOYA nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Ausfälle von Ladeinfrastruktur, Handlungen oder Unterlassungen von Roaming-Partnern, Einschränkungen von Telekommunikationsdiensten, Einschränkungen der Stromversorgung, technische Störungen bei Drittanbietern.

JOYA haftet nicht für Schäden infolge missbräuchlicher Verwendung von Authentifizierungsmitteln oder Kundenkonten, soweit diese nicht durch JOYA verursacht wurden.

15.             Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von JOYA.

16.             Vertragsdauer und Beendigung

Wird nichts anderes vereinbart, werden Vertragsverhältnisse zwischen JOYA und der Kund*in betreffend Public-Charging-Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

Kostenpflichtige Tarifmodelle und Abonnemente werden für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen (bspw. monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Modell). Sie verlängern sich jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit derselben Dauer, sofern sie nicht vor Ablauf der laufenden Laufzeit gekündigt werden. Die Kund*in kann jederzeit kündigen; die Kündigung wird auf das Ende der jeweils laufenden Laufzeit wirksam (bei monatlichen Modellen auf das nächste Rechnungsdatum, bei jährlichen Modellen auf das Ende des Vertragsjahres). Bereits bezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit werden nicht zurückerstattet.

Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, läuft das Tarifmodell zu den jeweils gültigen Bedingungen weiter, und die Leistung wird für die neue Laufzeit erneut in Rechnung gestellt.

Jede Partei kann Verträge über Public-Charging-Dienstleistungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere eine fortgesetzte oder schwerwiegende Vertragsverletzung, Missbrauch oder Betrug, Zahlungsverzug oder ein Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften. 

17.             Kontolöschung

Die Kund*in kann die Löschung ihres Kundenkontos jederzeit verlangen.

Die Löschung erfolgt grundsätzlich 14 Tage nach Eingang des Löschantrags, sofern: 

i)               kein Ladevorgang läuft; 

ii)              kein kostenpflichtiger Tarif aktiv ist; und 

iii)             keine offenen Forderungen bestehen.

Läuft im Zeitpunkt des Löschantrags ein kostenpflichtiger Tarif bzw. Vertrag oder bestehen offene Forderungen, gilt der Löschantrag zugleich als ordentliche Kündigung auf den nächstmöglichen Termin gemäss Ziffer 16. JOYA setzt die Löschung bis zur Beendigung des Vertrages und zur vollständigen Begleichung offener Beträge aus und vollzieht sie anschliessend. Bis zum Vollzug kann JOYA das Konto für weitere Ladevorgänge sperren.

Der Löschantrag kann innerhalb dieser Frist widerrufen werden (z.B. durch Login auf Kundenkonto oder Ladestart mit noch aktivem Authentifizierungsmittel).

Die Löschung beendet die Kundenbeziehung. Offene Forderungen bleiben geschuldet.

Offene Guthaben sind nicht übertragbar, nicht verzinslich und werden nicht ausbezahlt. Mit der wirksamen Löschung des Kundenkontos resp. der Beendigung der Rechtsbeziehung für Public-Charging-Dienstleistungen verfallen bestehende Guthaben entschädigungslos.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie die Bearbeitung von Daten zur Missbrauchsbekämpfung und Durchsetzung von Ansprüchen bleiben vorbehalten.

18.             Änderungen von Leistungen und AGB

JOYA kann ihre Leistungen, Produkte oder diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist stets auf der Website von JOYA veröffentlicht.

Wesentliche Änderungen der Leistungen, Produkte oder der AGB werden der Kund*in per E-Mail, über eine Nachricht im Kundenportal oder in der JOYA App oder auf andere geeignete Weise vorgängig mitgeteilt. Die Kund*in hat das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hin vorzeitig zu kündigen. Unterlässt sie dies, akzeptiert sie die Änderungen.

19.             Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Kund*in kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung von JOYA auf einen Dritten übertragen. JOYA ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf eine mit ihr verbundene Konzerngesellschaft zu übertragen; die Kund*in wird darüber in geeigneter Form informiert.

20.             Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich. 

Die vorstehende Rechtswahl- und Gerichtsstandklausel gilt nicht, sofern und soweit sich die Kund*in als Konsument*in zwingend auf die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts berufen kann.

21.             Massgebliche Sprachfassung  

Diese AGB wurden in deutscher Sprache erstellt. Übersetzungen dienen ausschliesslich der besseren Verständlichkeit. Rechtlich gilt ausschliesslich die deutsche Fassung.